Konkrete Beispiele und sogar Studien zeigen: Im österreichischen Gesundheitswesen ist eine Zwei-Klassen-Medizin zwar verboten. Trotzdem werden nicht alle Patienten gleich behandelt. Die private Krankenzusatzversicherung oder ein "Körberlgeld" kann zu rascheren Terminen und besserer Versorgung führen, obwohl das nicht erlaubt ist.
Erschienen im WirtschaftsBlatt, am 15.12.2014